Grabstellen im Teutoburger Wald

Das Naturschutzgebiet Gartnischberg liegt mit einer Größe von 105,78 ha im Gebiet der Stadt Halle (Westf.). Im Naturschutzgebiet befinden sich mehrere zusammenhängende, in Westfalen einmalige, Waldgrabstätten.

Der preußische König Friedrich II erließ im Jahr 1771 an, dass auch Bürgerliche mit eigenem Hausbesitz den Status eines kleinen Grundbesitzers erhielten. Damit waren mehrere Privilegien verbunden, unter anderem wurde dadurch ermöglicht, dass sich Familien private Grabstätten anlegen konnten. Davon profitierten in Halle 118 Personen bzw. Familien, von denen allerdings nur wenige tatsächlich Privatfriedhöfe bzw. Waldgrabstätten angelegt haben.

An mehreren Stellen im Hanggebiet des Teutoburger Waldes finden sich umfasste Waldgräber, so zum Beispiel das Grab von Frederike Delius, einer Schwiegertochter von Hermann Hagedorn und das Waldgrab der Familie Kisker.

Die meisten der heute noch vorhandenen Gräber sind im Naturschutzgebiet Gartnischberg zu finden, weitere Gräber liegen im Naturschutzgebiet Knüll – Storkenberg bzw. nahe der ehemaligen Gaststätte "Grünenwalde".

Am Standort sind heute noch 34 Grabmale vorhanden, die fast alle in Teutoburger Sandstein ausgeführt und daher stark verwittert sind. Im Wald befindet sich auch ein Pavillon, der lange Zeit fälschlich als Kapelle angesehen wurde.